Finanzierung unserer Leistungen

Unsere Angebote sind in der Regel Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen von dem zuständigen Jugend- und Sozialamt oder dem Landschaftsverband Westfalen Lippe als überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen.

Bei Volljährigkeit wird eventuelles Einkommen oder vorhandenes Vermögen, entsprechend der gesetzlichen Regelungen, durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) überprüft und kann gegebenenfalls für die Finanzierung unserer Leistungen herangezogen werden.